Auswandern nach Paraguay: Steuern, Residenz, Realität
Der deutschsprachige Einstieg: erst die deutsche Rechnung, dann die paraguayische Residenz, und die Nachteile ungeschönt dazwischen.
Zuletzt geprüft 2026-08-20Nächste Prüfung 2026-11-205 offizielle Quellen
Paraguay ist eine Auswanderung, kein Steuertrick. Das Land besteuert Einkommen grundsätzlich nach dem Territorialprinzip, und für Menschen, die tatsächlich hierher ziehen, ist das ein echter und legaler Vorteil. Für Menschen, die in Deutschland wohnen bleiben und nur eine Cédula kaufen wollen, ist es gar nichts.
Die teure Frage steht am Anfang, nicht am Ende. Nicht "was spare ich in Paraguay", sondern "was kostet mich der Wegzug aus Deutschland". Bei Beteiligungen ab einem Prozent an einer Kapitalgesellschaft, bei größeren Fondsdepots und bei fortbestehenden wirtschaftlichen Interessen im Inland kann die Rechnung schon fällig sein, bevor Sie am Flughafen Silvio Pettirossi landen.
Wofür dieser Bereich da ist
Wir sind eine Kanzleidienstleistung für paraguayische Residenz, ansässig in Asunción. Die meisten deutschsprachigen Anfragen, die uns erreichen, drehen sich aber gar nicht um Paraguay. Sie drehen sich um Deutschland: um § 6 AStG, um die Abmeldung, um die Frage, ob eine Auslandsgesellschaft etwas rettet, und darum, ob das Finanzamt den Umzug überhaupt anerkennt.
Diese Seiten beantworten den deutschen Teil so weit, wie er sich aus dem Gesetzestext belegen lässt, und markieren die Stellen, an denen die Antwort umstritten ist. Sie ersetzen keinen Steuerberater. Sie sollen dafür sorgen, dass Sie mit den richtigen Fragen in das Gespräch mit einem Steuerberater gehen.
Zur Sprache. Diese Leitfäden sind auf Deutsch. Unser Service ist es nicht. Erstgespräch, Betreuung, Behördenkommunikation und Schriftverkehr laufen auf Englisch, weil unser Team in Asunción sitzt. Wenn Sie eine deutschsprachige Betreuung brauchen, sind wir nicht die Richtigen, und wir sagen Ihnen das lieber hier als im ersten Termin.
Die Reihenfolge, auf die es ankommt
- Rechnen, was der Wegzug auslöst. Die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG ist der größte Einzelposten und trifft Anteilseigner ab einem Prozent. Bei Fondsanteilen im Privatvermögen gilt seit 2025 eine eigene Variante. Anfangen bei § 6 AStG und Paraguay.
- Prüfen, was die zehn Jahre danach bringen. § 2 AStG kann deutsche Steuerpflicht über den Wegzug hinaus verlängern, wenn Sie in ein niedrig besteuertes Gebiet ziehen und wesentliche wirtschaftliche Interessen im Inland behalten. Siehe Steuern beim Auswandern aus Deutschland.
- Die unbeschränkte Steuerpflicht wirklich beenden. Nicht die Abmeldung beim Einwohnermeldeamt entscheidet, sondern § 8 und § 9 AO: Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt. Eine jederzeit bezugsfertige Wohnung in Deutschland ist der häufigste Fehler.
- Erst dann Paraguay. Residenz, Cédula, Konto, Steuernummer. Der Einstieg ist Voraussetzungen und Ablauf.
- Und die Gegenprobe machen. Bevor Sie etwas unterschreiben, lesen Sie die Nachteile. Die Seite ist absichtlich unangenehm.
Die vier deutschen Vorschriften, die den Plan tragen oder kippen
| Vorschrift | Worum es geht | Wen es trifft |
|---|---|---|
| § 6 AStG | Wegzugsbesteuerung: fingierte Veräußerung von Anteilen zum gemeinen Wert | Beteiligung ab 1 % an einer Kapitalgesellschaft, bei mindestens sieben Jahren unbeschränkter Steuerpflicht in den letzten zwölf |
| § 19 Abs. 3 InvStG | Dieselbe Logik für Investmentanteile im Privatvermögen | Ab 1 % am Fonds in den letzten fünf Jahren oder ab 500.000 Euro Anschaffungskosten |
| § 2 AStG | Erweiterte beschränkte Steuerpflicht, bis zu zehn Jahre nach dem Wegzugsjahr | Deutsche mit fünf von zehn Jahren unbeschränkter Steuerpflicht, Umzug in ein niedrig besteuertes Gebiet, wesentliche Inlandsinteressen |
| §§ 7 bis 14 AStG | Hinzurechnungsbesteuerung bei beherrschten ausländischen Zwischengesellschaften | Solange Sie unbeschränkt steuerpflichtig sind, und über § 5 AStG teilweise auch danach |
Keine dieser vier Vorschriften kennt Paraguay. Sie knüpfen an Ihre deutsche Stellung an, nicht an das Zielland. Genau deshalb ist die Frage "welches Land hat null Prozent" fast immer die zweitwichtigste.
Was Paraguay tatsächlich bietet
Die Einkommensteuer für natürliche Personen, der IRP nach Ley N° 6380/2019, erfasst grundsätzlich Einkünfte paraguayischer Quelle. Ausländische Einkünfte bleiben im Regelfall außerhalb der Bemessungsgrundlage, mit ausdrücklichen Ausnahmen im Gesetz. Wie das genau funktioniert und wo es endet, steht in territoriale Besteuerung erklärt.
Dazu kommen ein überschaubares Verfahren für die Residencia, eine Cédula als Ausweisdokument des Alltags und ein verfassungsrechtlicher Weg zur Einbürgerung nach drei Jahren dauerhafter Radicación. Die Lebenshaltungskosten sind niedrig, aber nicht so niedrig, wie Reiseberichte suggerieren: was Asunción wirklich kostet.
Was Paraguay nicht bietet
Kein Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland, soweit die Übersicht des Bundesfinanzministeriums reicht. Das ist an mehreren Stellen relevant: bei deutschen Renten, die nach § 49 Abs. 1 Nr. 7 EStG inländische Einkünfte bleiben, bei der Frage der Niedrigbesteuerung im Sinne des § 2 Abs. 2 AStG, und bei jeder Situation, in der Sie sich sonst auf eine abkommensrechtliche Ansässigkeitsregel berufen würden.
Ebenso wenig bietet Paraguay Unsichtbarkeit. Wer ein Konto eröffnet, gibt eine Selbstauskunft zur steuerlichen Ansässigkeit ab, und das ist eine Erklärung, die Sie unterschreiben. Der automatische Informationsaustausch nach dem Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz ist der Normalfall, nicht die Ausnahme.
Die fünf Irrtümer, die uns am häufigsten begegnen
"Mit der Abmeldung bin ich raus." Die Abmeldung nach § 17 BMG ist Melderecht. Steuerlich entscheiden § 8 AO über den Wohnsitz und § 9 AO über den gewöhnlichen Aufenthalt, und der Wohnsitzbegriff fragt nach Verfügbarkeit einer Wohnung, nicht nach Anwesenheitstagen.
"Die Cédula ist der Nachweis." Sie ist ein Beweismittel unter mehreren in einer Gesamtwürdigung. Sie ist kein Statuswechsel und beendet keine deutsche Steuerpflicht.
"120 Tage muss ich hier sein." Diese Zahl steht nicht als Ansässigkeitstest für natürliche Personen im paraguayischen Steuerrecht, und wir behaupten auch nicht das Gegenteil. Was gilt, steht unter die 183-Tage-Frage.
"Eine Gesellschaft löst das Problem." Solange Sie unbeschränkt steuerpflichtig sind, greifen die §§ 7 bis 14 AStG. Und eine paraguayische Gesellschaft zieht über die weite Quellenregel des Artikels 6 der Ley N° 6380/2019 unter Umständen Einkommen in die paraguayische Bemessungsgrundlage, das als Privatperson außerhalb geblieben wäre.
"Nur Unternehmer trifft die Wegzugsteuer." Seit 2025 gilt eine eigene Variante für Investmentanteile im Privatvermögen, allein aufgrund der Depotgröße. Siehe ETF-Depot und Fondsanteile.
Wie wir mit Zahlen umgehen
Jede Gebühr, jeder Satz und jede Frist auf diesen Seiten stammt aus einer benannten Quelle und trägt das Datum der Prüfung. Wo eine Behörde eine Zahl nicht veröffentlicht hat, steht hier keine. Das betrifft aktuell unter anderem die Beträge der neuen Solvenzregelung der Migrationsbehörde und jede Form von Monatsbudget für Asunción.
Für deutsches Recht zitieren wir den Gesetzeswortlaut und benennen die Stellen, an denen Beraterauffassungen auseinandergehen, statt eine davon als geltend auszugeben.
Für wen das hier passt
Für Unternehmer, Selbstständige und Anleger, die tatsächlich umziehen wollen und wissen möchten, was das steuerlich auslöst, in welcher Reihenfolge, und was danach in Paraguay auf sie zukommt. Für Rentner mit gesetzlicher Rente gibt es eine eigene Seite: als Rentner nach Paraguay, weil dort eine Besonderheit gilt, die viele überrascht.
Nicht passt es für Menschen, die eine Adresse suchen und keinen Umzug. Für diesen Fall ist die ehrlichste Seite auf dieser Website die englische: what Paraguayan residency does not solve.
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Häufige Fragen
- Spare ich durch eine paraguayische Residenz deutsche Steuern?
- Nur, wenn Sie tatsächlich umziehen und die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland nach § 8 und § 9 AO wirklich endet. Eine Cédula allein ändert nichts. Und bei Beteiligungen ab einem Prozent an einer Kapitalgesellschaft oder bei größeren Fondsdepots steht am Anfang eine Wegzugsteuerrechnung nach § 6 AStG beziehungsweise § 19 Abs. 3 InvStG.
- Gibt es ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Paraguay?
- Nach der Übersicht des Bundesfinanzministeriums zum Stand der Doppelbesteuerungsabkommen ist Paraguay dort nicht aufgeführt. Prüfen Sie die jeweils aktuelle Fassung dieser Übersicht, bevor Sie planen. Ohne Abkommen fehlen Verteilungsregeln, Tie-Breaker und reduzierte Quellensteuersätze.
- Ist die Beratung bei Ihnen auf Deutsch?
- Nein. Diese Leitfäden sind auf Deutsch, unser Service ist es nicht. Erstgespräch, Betreuung und Schriftverkehr laufen auf Englisch, weil unser Team in Asunción sitzt. Wer eine deutschsprachige Betreuung braucht, ist bei uns falsch, und wir sagen das lieber vorher.
- Beraten Sie zu deutschem Steuerrecht?
- Nein. Wir sind eine paraguayische Residenzkanzlei. Wir geben den deutschen Gesetzeswortlaut wieder, damit Sie die richtigen Fragen stellen können, und benennen die Punkte, an denen Beraterauffassungen auseinandergehen. Für Ihren Fall brauchen Sie einen deutschen Steuerberater.
Ob Paraguay für Sie funktioniert, hängt daran, wie Sie verdienen
Nicht nur daran, wo Sie wohnen. Wir gehen Ihre Lage mit Ihnen durch, einschließlich der Fälle, in denen eine paraguayische Residencia nicht das Ergebnis bringt, das sich Leute davon versprechen. Das ist allgemeine Information und keine Steuerberatung: Zum deutschen Steuerrecht brauchen Sie einen deutschen Steuerberater. Ein Hinweis vorab: Diese Leitfäden sind auf Deutsch, unser Service ist es nicht. Das Erstgespräch, die Betreuung und der gesamte Schriftverkehr finden auf Englisch statt. Wenn Sie eine Beratung auf Deutsch brauchen, buchen Sie hier bitte nicht.
Quellen
Jede rechtliche Aussage, jede Gebühr und jeder Verfahrensschritt auf dieser Seite stammt aus den unten genannten Quellen und wurde am 2026-08-20 geprüft. Ändern sie sich, ändert sich diese Seite.
- § 6 AStG — Besteuerung des Vermögenszuwachses (Gesetze im Internet) — Wegzugsbesteuerung: Tatbestände in Absatz 1, sieben von zwölf Jahren in Absatz 2, Rückkehrregelung in Absatz 3, sieben Jahresraten in Absatz 4, Mitwirkungspflichten in Absatz 5
- § 2 AStG — erweiterte beschränkte Einkommensteuerpflicht (Gesetze im Internet) — Zehn Jahre nach dem Wegzugsjahr, fünf von zehn Jahren als Deutscher, Niedrigbesteuerung nach dem 77.000-Euro-Maßstab, wesentliche wirtschaftliche Interessen, Grenze von 16.500 Euro
- Ley N° 6380/2019 — Biblioteca y Archivo Central del Congreso Nacional — IRP, IRE, IDU and INR: source rules, rates and exemptions
- Dirección Nacional de Migraciones — Residencias — The residency categories published by the migration authority
- Bundesfinanzministerium — staatenbezogene Informationen zum internationalen Steuerrecht — Der jeweils aktuelle Stand der deutschen Doppelbesteuerungsabkommen
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