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Wegzugsbesteuerung und Paraguay: § 6 AStG im Detail

Der Tatbestand, die Schwellen, die Ratenzahlung gegen Sicherheitsleistung und warum die Rückkehrregelung zu einer echten Auswanderung schlecht passt.

Zuletzt geprüft 2026-08-20Nächste Prüfung 2026-11-205 offizielle Quellen

§ 6 AStG behandelt Ihren Wegzug wie einen Verkauf. Wer Anteile im Sinne des § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG hält, also mindestens ein Prozent an einer Kapitalgesellschaft, und in den letzten zwölf Jahren insgesamt mindestens sieben Jahre unbeschränkt steuerpflichtig war, versteuert beim Ende der unbeschränkten Steuerpflicht die stillen Reserven. Ohne Verkauf. Ohne Zufluss. Ohne Käufer.

Paraguay ändert daran nichts. Der Tatbestand knüpft an die Aufgabe von Wohnsitz und gewöhnlichem Aufenthalt an, nicht an das Zielland. Was das Zielland beeinflusst, ist alles, was danach kommt: die Stundung, die Rückkehroption und die Frage, ob § 2 AStG zusätzlich greift.

Der Tatbestand, im Wortlaut

§ 6 Abs. 1 Satz 1 AStG stellt der Veräußerung von Anteilen im Sinne des § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG zum gemeinen Wert drei Vorgänge gleich:

  1. die Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht infolge der Aufgabe des Wohnsitzes oder des gewöhnlichen Aufenthalts,
  2. die unentgeltliche Übertragung auf eine nicht unbeschränkt steuerpflichtige Person,
  3. nachrangig zu den ersten beiden: den Ausschluss oder die Beschränkung des deutschen Besteuerungsrechts am Veräußerungsgewinn.

Nummer zwei wird regelmäßig übersehen. Wer die Anteile vor dem Umzug an ein Kind verschenkt, das bereits im Ausland lebt, löst denselben Tatbestand aus. Nummer drei ist der Auffangtatbestand für die Fälle, in denen ein Abkommen das deutsche Besteuerungsrecht beschneidet, auch ohne dass der Wohnsitz vollständig entfällt.

Wen es trifft

Zwei Voraussetzungen müssen zusammenkommen.

Die Beteiligungsschwelle. § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG erfasst Anteile an einer Kapitalgesellschaft, wenn der Veräußerer innerhalb der letzten fünf Jahre am Kapital unmittelbar oder mittelbar zu mindestens einem Prozent beteiligt war. Das ist eine niedrige Schwelle. Ein Gründer mit zwei Prozent an einer GmbH, deren Bewertung sich seit der Gründung vervielfacht hat, ist voll im Anwendungsbereich, und zwar unabhängig davon, ob je Geld geflossen ist.

Die persönliche Schwelle. § 6 Abs. 2 Satz 1 AStG verlangt, dass die natürliche Person innerhalb der letzten zwölf Jahre vor dem Wegzug insgesamt mindestens sieben Jahre unbeschränkt steuerpflichtig im Sinne des § 1 Abs. 1 EStG war. Das ist die Fassung seit dem ATAD-Umsetzungsgesetz. Frühere Fassungen stellten auf zehn Jahre insgesamt ab, was für ältere Wegzüge weiterhin Bedeutung haben kann. Bei unentgeltlichem Erwerb rechnet Satz 2 die Zeiten des Rechtsvorgängers hinzu, und gleichzeitige Zeiträume zählen nach Satz 3 nur einmal.

Was es kostet

Die Rechtsfolge ist eine fingierte Veräußerung zum gemeinen Wert im Zeitpunkt der Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht. Besteuert wird der Unterschied zwischen diesem gemeinen Wert und den Anschaffungskosten, nach den Regeln des § 17 EStG. Für Anteile im Privatvermögen bedeutet das das Teileinkünfteverfahren: 60 Prozent des Gewinns gehen in das zu versteuernde Einkommen ein und unterliegen dem persönlichen Steuersatz, korrespondierend dazu sind Aufwendungen nach § 3c Abs. 2 EStG nur zu 60 Prozent abziehbar.

Wir veröffentlichen hier bewusst kein Rechenbeispiel mit konkreten Zahlen. Der gemeine Wert eines nicht börsennotierten Anteils ist genau der Streitpunkt, an dem sich diese Verfahren entscheiden, und ein plausibel aussehendes Beispiel würde eine Präzision vortäuschen, die es nicht gibt. Was sich sagen lässt: Die Bemessungsgrundlage ist der gesamte Wertzuwachs seit Anschaffung, nicht der Jahresgewinn, und liquide Mittel zur Zahlung entstehen durch den Vorgang nicht.

Die Stundung: sieben Raten, in der Regel gegen Sicherheit

Nach § 6 Abs. 4 AStG kann die festgesetzte Steuer auf Antrag in sieben gleichen Jahresraten entrichtet werden. Die erste Rate ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheids fällig, die übrigen jeweils am 31. Juli der Folgejahre. Die Jahresraten sind nicht zu verzinsen. Dem Antrag ist "in der Regel nur gegen Sicherheitsleistung" stattzugeben.

Der Satz mit der Sicherheitsleistung ist der praktisch wichtigste des ganzen Paragraphen. Er verlangt von jemandem, der gerade auswandert, dass er dem Finanzamt Werte stellt, die dieses im Zugriff behält. Bankbürgschaften kosten Geld, und die Verpfändung genau der Anteile, um die es geht, ist nicht in jeder Gesellschafterstruktur zulässig.

Die Ratenzahlung endet vorzeitig, wenn eines der Ereignisse in § 6 Abs. 4 Satz 5 AStG eintritt: eine Rate wird nicht fristgerecht gezahlt, die Mitwirkungspflichten nach Absatz 5 werden verletzt, Insolvenz wird angemeldet, die Anteile werden veräußert oder übertragen, oder es erfolgen Ausschüttungen beziehungsweise eine Einlagenrückgewähr, deren gemeiner Wert insgesamt mehr als ein Viertel des Werts nach Absatz 1 beträgt. Die Viertelgrenze ist der Grund, warum die übliche Idee, "die Steuer aus einer Ausschüttung zu bezahlen", den Restbetrag sofort fällig stellen kann.

Die Rückkehrregelung

§ 6 Abs. 3 AStG lässt den Steueranspruch entfallen, wenn die Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht auf einer nur vorübergehenden Abwesenheit beruht und der Steuerpflichtige innerhalb von sieben Jahren wieder unbeschränkt steuerpflichtig wird. Drei Bedingungen müssen dabei erfüllt sein: die Anteile wurden zwischenzeitlich weder veräußert noch übertragen noch in ein Betriebsvermögen eingelegt, es gab keine Ausschüttungen oder Einlagenrückgewähr über der Viertelgrenze, und das deutsche Besteuerungsrecht wird mindestens im früheren Umfang wieder begründet.

Auf Antrag kann das zuständige Finanzamt die Frist um insgesamt höchstens fünf Jahre verlängern, wenn die Rückkehrabsicht unverändert fortbesteht. Zusammen ergibt das maximal zwölf Jahre.

Für einen Umzug nach Paraguay ist diese Regelung mit Vorsicht zu betrachten. Sie setzt eine Rückkehrabsicht voraus. Wer sie gegenüber dem Finanzamt erklärt, um die Steuer entfallen zu lassen, und gleichzeitig in Asunción eine dauerhafte Radicación aufbaut, erklärt zwei Dinge, die nicht gut zusammenpassen. Der Wegfall der Rückkehrabsicht ist nach Absatz 4 Satz 7 mitteilungspflichtig und stellt die Reststeuer fällig.

Die Mitwirkungspflichten laufen weiter

§ 6 Abs. 5 AStG verlangt, dass der Steuerpflichtige dem zuständigen Finanzamt elektronisch nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz die Verwirklichung eines der Ereignisse aus Absatz 4 mitteilt, innerhalb eines Monats. Zusätzlich ist jährlich bis zum 31. Juli die aktuelle Anschrift mitzuteilen und zu bestätigen, dass die Anteile weiterhin zuzurechnen sind.

Das ist eine jährliche Pflicht gegenüber einer Behörde in einem Land, das Sie verlassen haben, über sieben Jahre hinweg. Verletzt man sie, ist die Stundung dahin. Sie gehört in den Kalender, nicht in die Erinnerung.

Was Paraguay hier ändert und was nicht

Nicht ändert es den Tatbestand, den Zeitpunkt, die Bemessungsgrundlage oder die Ratenregelung. Die frühere unbefristete und zinslose Stundung für Wegzüge in EU- und EWR-Staaten ist mit der Neufassung entfallen; die Ratenlösung des Absatzes 4 gilt heute unabhängig vom Zielstaat. Ein Zwischenschritt über einen EU-Staat ist deshalb kein Automatismus mehr, der die Steuer aufschiebt.

Ändern kann Paraguay dagegen die Folgefragen. Ob Paraguay im Sinne des § 2 Abs. 2 AStG ein niedrig besteuertes Gebiet ist, entscheidet über die erweiterte beschränkte Steuerpflicht der nächsten zehn Jahre, siehe Steuern beim Auswandern. Und ob spätere Veräußerungsgewinne irgendwo besteuert werden, hängt an der territorialen Systematik des IRP, siehe territoriale Besteuerung.

Was hier nicht steht. Wir veröffentlichen keine Bewertungsmethode für den gemeinen Wert Ihrer Anteile, keine Aussage darüber, ob eine bestimmte Umstrukturierung vor dem Wegzug anerkannt wird, und keine Einschätzung zur unionsrechtlichen Haltbarkeit der Neufassung. Zu allen drei Punkten gehen die Auffassungen in der Beraterschaft auseinander, und wir sind eine paraguayische Residenzkanzlei, keine deutsche Steuerkanzlei. Diese Seite gibt den Gesetzeswortlaut wieder, damit Sie ihn mit einem deutschen Steuerberater durchgehen können.

Weiterlesen: was legal wirkt und was nicht, die Variante für Fondsanteile, und Hinzurechnungsbesteuerung bei Auslandsgesellschaften.

Häufige Fragen

Ab wann greift die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG?
Wenn Anteile im Sinne des § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG gehalten werden, also mindestens ein Prozent an einer Kapitalgesellschaft innerhalb der letzten fünf Jahre, und die Person nach § 6 Abs. 2 AStG innerhalb der letzten zwölf Jahre insgesamt mindestens sieben Jahre unbeschränkt steuerpflichtig war.
Kann ich die Wegzugsteuer stunden?
Nach § 6 Abs. 4 AStG kann die festgesetzte Steuer auf Antrag in sieben gleichen, unverzinsten Jahresraten entrichtet werden. Dem Antrag ist in der Regel nur gegen Sicherheitsleistung stattzugeben. Die Restschuld wird sofort fällig, unter anderem bei Veräußerung oder Übertragung der Anteile und bei Ausschüttungen über einem Viertel des Werts.
Was passiert, wenn ich nach Deutschland zurückkehre?
Nach § 6 Abs. 3 AStG entfällt der Steueranspruch, wenn die Abwesenheit nur vorübergehend war und die Person innerhalb von sieben Jahren wieder unbeschränkt steuerpflichtig wird, sofern die Anteile nicht veräußert oder übertragen wurden, keine Ausschüttungen über der Viertelgrenze erfolgt sind und das deutsche Besteuerungsrecht wieder begründet wird. Die Frist kann auf Antrag um höchstens fünf Jahre verlängert werden.
Ändert ein Umzug nach Paraguay etwas an der Wegzugsteuer?
Nein. Der Tatbestand knüpft an die Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht an, nicht an das Zielland. Seit dem Wegfall der unbefristeten EU- und EWR-Stundung gilt die Ratenregelung des Absatzes 4 unabhängig vom Zielstaat.
Muss ich nach dem Wegzug weiter etwas melden?
Ja. § 6 Abs. 5 AStG verlangt die Anzeige der schädlichen Ereignisse innerhalb eines Monats und jährlich bis zum 31. Juli die elektronische Mitteilung der aktuellen Anschrift sowie die Bestätigung, dass die Anteile weiterhin zuzurechnen sind. Eine Verletzung dieser Pflichten stellt die Restschuld fällig.

Ob Paraguay für Sie funktioniert, hängt daran, wie Sie verdienen

Nicht nur daran, wo Sie wohnen. Wir gehen Ihre Lage mit Ihnen durch, einschließlich der Fälle, in denen eine paraguayische Residencia nicht das Ergebnis bringt, das sich Leute davon versprechen. Das ist allgemeine Information und keine Steuerberatung: Zum deutschen Steuerrecht brauchen Sie einen deutschen Steuerberater. Ein Hinweis vorab: Diese Leitfäden sind auf Deutsch, unser Service ist es nicht. Das Erstgespräch, die Betreuung und der gesamte Schriftverkehr finden auf Englisch statt. Wenn Sie eine Beratung auf Deutsch brauchen, buchen Sie hier bitte nicht.

Quellen

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